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Verfasser: Gunar Datum: Freitag, den 14. Januar 2005, um 12:28 Uhr Betrifft: Handbuch Anweisungen der Kirche, 1999, Buch 1, Seite 151f.
Rechtliche Angelegenheiten
Wenn in kirchlichen Angelegenheiten in den Vereinigten Staaten und Kanada Rechtshilfe nötig ist, soll sich der Pfahlpräsident an das Office of Legal Services in der Hauptverwaltung der Kirche wenden (Telefonnummer +1-801-240-6301). AuÃerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas sollte sich der Pfahlpräsident für Rechtsberatung an das Verwaltungsbüro der Kirche wenden.
Um die Kirche nicht in rechtliche Angelegenheiten hineinzuziehen, mit denen sie nicht unmittelbar zu tun hat, sollten die Führungskräfte davon Abstand nehmen, in Zivil- oder Strafrechtsverfahren Zeugenaussagen zum Verhalten von Mitgliedern zu machen, über die sie präsidieren. Ein Führungsbeamter sollte die Rechtsabteilung der Kirche oder die Gebietspräsidentschaft in folgenden Fällen zu Rate ziehen:
1. Wenn er unter Strafandrohung vorgeladen oder aufgefordert wird, im Fall eines Mitglieds, über das er präsidiert, eine Zeugenaussagen zu machen.
2. Bevor er in einem Fall von Missbrauch als Zeuge auftritt.
3. Bevor er im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren mit einem Anwalt oder den zuständigen Verwaltungsbehörden spricht.
4. Bevor er bei einem Strafgericht oder bei einer Strafvollstreckungskammer im Namen eines Mitglieds schriftlich oder mündlich eine Zeugenaussage macht.
Die Führer der Kirche dürfen einem mutmaÃlichen Opfer und sonstigen Zeugen weder zu- noch abraten, in einem straf- oder zivilrechtlichen Verfahren auszusagen.
Handbuch Anweisungen der Kirche, 1999, Buch 1: Pfahlpräsidentschaft und Bischofschaft, Seite 151f.