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Seite erstellt am 28.3.24 um 10:49 Uhr
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Verfasser: Trzoska
Datum: Donnerstag, den 13. Januar 2005, um 0:41 Uhr
Betrifft: Das ist mir alles klar.

Bei allem bezieht sich das Gesetz auf die standesamtliche Trauung.
Nehmen wir den Fall an:
Ich bin schon verheiratet und leiste mir eine Geliebte. Da meine Frau das nicht stört (weil sie vielleicht ihre beste Freundin ist), ist es auch kein Ehebruch und lässt sich auch nicht scheiden. Fremdgehen oder eine Geliebte zu haben ist bei uns nicht strafbar. Meine Geliebte bekommt Kinder von mir, die im Sinne des Gesetzes unehelich sind.
Nun, welches Gesetz, sollte es verbieten, meine Geliebte und ihre Kinder zu mir zu nehmen, sofern mein Haus den Platz dafür bietet, vielleicht eine Einliegerwohnung hat. Welches Gesetz verbietet es, als Mann zu seiner Nachbarin ins Bett zu steigen? Das machen doch Zigtausende tagtäglich heimlich, ohne dafür bestraft zu werden, weil es bei uns nicht strafbar ist.
> Klar kannst du mehrere Freundinnen haben - aber sobald du mit ihnen unter einem Dach wohnst oder sie von deinem Geld leben wird es extrem gefährlich.
Das machen doch genug Leute, die sich das finanziell leisten können. Hast du noch nicht die Schönen und Reichen im Fernsehen gesehen, wo sich die Miezen am Swimmingpool aalen und sich von ihm aushalten lassen. Werden die belangt? Und in Deutschland würden deswegen noch nicht einmal Politiker zurücktreten, weil das Privatleben eben niemand etwas angeht. In den prüden USA hätten solche natürlich keine Chance.

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