Beitrag 33 von 47 Beiträgen. |
Seite erstellt am 24.4.24 um 21:20 Uhr |
Verfasser: Trzoska Datum: Montag, den 10. Januar 2005, um 3:20 Uhr Betrifft: Definiere verheiratet...
oder wie wird verheiratet im Sinne des Gesetzes definiert?
> denn es ist in Deutschland per Gesetz verboten mit mehr als einem Partner verheiratet zu sein. DA gibt es auch keine Ausnahmen.
Damit ist sicherlich die standesamtliche Heirat gemeint, von der hier überhaupt nicht die Rede ist. Es ist doch nicht verboten, mit mehr als einem Partner zusammen zu leben.
Es gibt oder gab Türken, die zu Hause eine Frau und Kinder hatten und sich hier noch eine Freundin leisteten, die sie für sich als zweite Frau ansahen und deshalb auch keine Gewissensbisse hatten, da damals das türkische Recht den Muslimen bis zu vier Frauen zugestand. Genau dasselbe gab es auch bei Schwarzafrikanern. Meistens wussten die hier lebenden Frauen nichts von den anderen Frauen.
> Aber ich denke da gilt das selbe wie bei allen Kirchen - Trauung darf nur durchgeführt werden wenn der Staat abgenickt hat.
Mit allen Kirchen meinst du die Staatskirchen (evangelisch, katholisch). Für die anderen gilt das nicht. Die Muslims sind noch nicht einmal irgendwo als solche eingetragen. Die brauchen hier nicht zu heiraten, weil sie in ihrem Sinne verheiratet sind. Für die rechtliche Geschichte gibt es auch in der Türkei Standesämter. Da kann man die erste Frau als solche angeben, die anderen laufen so mit. Das könnten Mormonen hier genauso machen, eine Frau als Ehefrau anmelden (falls das überhaupt einen Sinn macht) und die anderen laufen so mit (als Freundinnen, als Geliebte, wie auch immer).