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Seite erstellt am 25.4.24 um 21:58 Uhr
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Verfasser: Desi
Datum: Sonntag, den 9. Januar 2005, um 18:51 Uhr
Betrifft: Damit hast du recht

Eine zweite Frau gibt es nicht. Vielleicht wäre es möglich sich an eine zweite oder dritte Frau siegeln zu lassen, rein rechtlich aber wären sie niemals mehr als eine Freundin und hätte keinerlei Ansprüche ausser dem Unterhalt für die Kinder. Wobei ich aber noch nicht mal sicher bin, das eine Siegelung an eine zweite Frau nicht strafbar wäre, da es ja den Tatbestand der Polygamie erfüllt. Wäre mal interessant das heraus zu finden.

Die unehelichen Kinder wären aber voll erbberechtigt da sie ja leibliche Kinder sind. Zumindest habe ich im Gesetz nichts gegenteiliges gefunden, aber das heißt ja noch lange nix bei dem Wirr Warr der deutschen Gesetze;-)

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