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Verfasser: Martin007
Datum: Montag, den 3. Januar 2005, um 15:18 Uhr
Betrifft: Behauptung

>dass der überwiegende Anteil des Adressatenkreises das Ergebnis nachempfinden bzw. als Wahrheit erkennen kann.

Also hat Galilei gelogen, als er behauptete, daß sich die Erde um die Sonne dreht, denn die meisten des Adressatenkreises weigerte sich, dies anzuerkennen geschweige denn durch ein Fernrohr zu gucken.

>Erst dann hat der Behauptende seine Beweispflicht erfüllt und eben nicht wie Du meinst bereits ab dem Zeitpunkt des Aussprechens der Behauptung.

Das habe ich nie behauptet. Aber, um beim o. a. Beispiel zu bleiben, Galilei hat die anderen zum Fernrohrgucken aufgefordert und daher seiner Beweispflicht Genüge getan. Genauso hat Joseph Smith mit der Aufforderung des um ein Zeugnis Betens der Beweispflicht Genüge getan.

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