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Seite erstellt am 25.4.24 um 19:02 Uhr
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Verfasser: gustl
Datum: Sonntag, den 19. Dezember 2004, um 0:00 Uhr
Betrifft: Bitte präzisere Angaben

>2) Ein hypothetischer Fall. Ich weiß, Sie geben ungern Antworten auf hypothetische Konstellationen, aber bitte machen Sie mal eine Ausnahme. Sie sind Bischof in einer Gemeinde. Die Heimlehrer teilen ihnen eines Tages mit, dass ein lediger junger Mann, welcher noch nicht auf Mission gegangen ist, in einer Wohngemeinschaft lebt. In dieser Wohngemeinschaft leben nach Angaben der Heimlehrer auch Frauen. Einer der Heimlehrer vermutet, dass ein Verhältnis zwischen dem Mitglied und einer Frau aus der Wohngemeinschaft besteht. Da Sie Bischof sind, gehen Sie der Sache nach und rufen den jungen Mann auf, eine Stellungnahme in ihrem Büro abzugeben. Dieser verweigert jedoch die Aussage, mit der Begründung, sein Psychologe hätte ihm geraten momentan keinerlei Angabe über Privatangelegenheiten an Dritte mitzuteilen, da sonst die Therapie fehlschlage. Wie würden Sie in einem solchen Fall vorgehen?
>A) Würden Sie das Disziplinargericht anrufen, um den Vorgang zu klären?
>b) Würden Sie die Sache auf sich beruhen lassen?
>c) Welche Vorgehensweise würden Sie vorschlagen?

Ds Fallbeispiel genügt in keiner Weise dem zu klärenden Problem.
Es wäre nämlich erstens zu klären: Hat der Psychologe mit der Mutter des Vermieters geschlafen?
Zweitens: Rufen Sie den jungen Mann telefonisch zu einer Stellungnahme auf? Soll die Stellungnahme schriftlich in zweifacher Ausfertigung erfolgen? Darf dazu auch 70grammiges Papier verwendet werden.
Ein wichtiger Punkt wäre auch, ob der junge Mann per Auto oder per Flugzeug nicht auf Mission gegangen ist. Es könnte nämlich sein, dass das nicht auf Mission gehen per Flugzeug weitgehende Konsequenzen hat im Innenverhältnis der in der WG lebenden Frauen.
Geklärt werden muß auch noch die Frage, ob die beiden Frauen Tampons oder Binden benutzen. Diese Frage erscheint nur auf den ersten Blick als unerheblich, hat aber weitreichende Konsequenzen ibei der Bewertung der Frage, warum der Heimlehrer vor drei Jahren zum letzten Mal dort zu Besuch war. Ganz abgesehen enthält die hypotetische Fallstudie einen gravierenden Fehler, weil er junge Mann nur von einem Heimlehrer besucht wurde. Hier muß zuerst geklärt werden, warum der Heimlehrer, der ihn nicht besucht hat, vermutet, es könne ein Verhältnis bestehen.
Besonders ungenau ist deine Schilderung hinsichtlich der Frage, mit welcher der beiden Frauen er angeblich kein Verhältnis hat.
Ich muß also schon  bitten, dass man hier nicht mit so dermaßen ungenau recherchierten Fallstudien belästigt wird.

Gustav

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