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Verfasser: Martin007 Datum: Montag, den 19. Juli 2004, um 9:57 Uhr Betrifft: überschaubar
Das Problem, das hier angesprochen wird ist ein juristisches.
Du behauptest, daà die Kinder mit acht Jahren zu jung sind, eine solche Entscheidung zu treffen. Ein gegnerischer Anwalt würde kontern, daà die Säuglingstaufe gleichberechtigter Kirchen öffentlichen Rechts wohl noch weniger Entscheidungsfreiheit zulieÃe. Die Kommunion der römisch katholischen Kirche findet im Alter von 9 - 10 Jahren statt, was unter diesen Bedingungen als gleichzeitig zu sehen ist. Auch werden in diesem Alter schulische Entscheidungen getroffen, die Lebensweichen stellen.
Juristisch ist an der Taufe von achtjährigen nichts auszusetzen. In diesem Fall ist eine uneindeutige Entscheidung der Sorgeberechtigten eingetreten. Da juristisch nichts an einer möglichen Taufe auszusetzen ist, würde der Richter ein Nichtwollen eines Erziehungsberechtigten attestieren. Dann müÃte er darauf sehen, was der status quo bis dato gewesen ist. Hier käme heraus, daà der religiöse Mittelpunkt der Kinder bisher in der Kirche Jesu Christi HLT gewesen ist. Dementsprechend würde der gegnerische Anwalt darauf hindeuten, daà die Kindesmutter dieses religiöse System verlassen will/ hat und daher die Kinder aus diesem Mittelpunkt entfernen will. AuÃerdem würde er zur Disposition stellen, ob die Kindesmutter nicht beabsichtigt, die Kinder als Waffe gegen den Ex-Mann einzusetzen, in dem sie den Kindern beibringt, daà das religiöse Leben des Kindesvaters für die Kinder gefährlich ist, und sie die Kinder daher dem Vater entfremden will.
Ich will Dich nicht ärgern, aber in so einem Scheidungsfall kann man ganz schnell auf die Nase fallen, wenn man nur in den Verdacht gerät, den status quo zu verletzen, oder Kinder als Waffe zu gebrauchen.
Nichts ist schlimmer als ein in seiner Eitelkeit gekränkter Richter.