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Verfasser: Martin007 Datum: Freitag, den 25. Juni 2004, um 18:35 Uhr Betrifft: (Un-)Vermögen
>Das Vermögen dient der Körperschaft. Ãber die nähere Verwendung des Vermögens der Kirche entscheidet der Gebietspräsident gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern in Absprache mit den zuständigen örtlichen Kirchenführern im Bundesland [Name des Bundeslandes].
>Die Kirche darf auch Vermögen in anderen Bundesländern und Staaten haben.Ich fand $10 über das Vermögen der Kirche nicht schlecht, da ich ja hier gelernt habe, daà die Kirche arm ist, weil die Gelder direkt der Vermögensgemeischaft der Ersten Präsidentschaft überwiesen werden.