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Seite erstellt am 25.4.24 um 8:37 Uhr |
Verfasser: SvenB Datum: Sonntag, den 6. Juni 2004, um 16:12 Uhr Betrifft: Ja, das stimmt
Aber sobald auch nur eine Zulassung zur Körperschaft des öffentlichen Rechts in einem Bundesland besteht, sind die Rechte und Pflichten auf andere Bundesländer übertragbar. Eine offizielle Anerkennung der Kirche bundesweit existiert allerdings nicht. Die gibt´s aber z. B. in Ãsterreich und in Italien.
GrüÃe,
Sven.