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Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 14. April 2004, um 1:54 Uhr
Betrifft: Zwei interessante Artikel zum bevorstehenden Prozess

Kurzer Prozess im 2. Strauß-Verfahren?
Von RALF MÃœLLER

13.04.2004 22:14 Uhr

MÜNCHEN / AUGSBURG. Der zweite Wirtschafts-Strafprozess gegen Max Strauß, Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wird möglicherweise rasch beendet. Strauß-Verteidiger Wolfgang Dingfelder deutete in Augsburg an, die Hauptverhandlung in München könnte „maximal zwei Tage“ in Anspruch nehmen, wenn der „Deal“ so laufe wie geplant. Demnach will sich Strauß zu den Vorwürfen bekennen. Damit bestätigte Dingfelder Informationen aus Münchner Justizkreisen, wonach das zweite Strafverfahren gegen den 44-jährigen mit einem Übereinkommen beendet werden solle. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Seit Ende Januar muss sich der psychisch angeschlagene Strauß bereits vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Parallel dazu ließ das Landgericht München I eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen Strauß zu. Ab Freitag wird gegen Strauß vor dem Landgericht München wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen verhandelt.

Hinter dem relativ harmlos klingenden Vorwurf verbirgt sich ein dreistelliger Millionenschaden, den die Ende 1991 gegründete „Wirtschaftsanalyse und -beratung AG (WABAG)“ hinterlassen hat. Die Firma sollte mit Hilfe von Anlegergelder vor allem Umweltprojekte in den neuen Ländern verwirklichen wie etwa ein Bio-Kraftwerk in Zittau. Von Anfang an aber beabsichtigten die zwischenzeitlich allesamt rechtskräftig verurteilten Unternehmensgründer, sich selbst zu bereichern.

Max Strauß soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei den von Anfang an kriminellen Aktivitäten der WABAG eine wichtigere Rolle gespielt haben als bisher angenommen. Die Münchner Anwaltskanzlei des Strauß-Sohnes soll bereits seit 1995, zumindest aber seit 1997 bis zur einer Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft 2000 fast ausschließlich für die WABAG gearbeitet haben. Strauß habe als „Justitiar“ alle wichtigen Verträge für die WABAG entworfen und alle Prozesse für die Firma geführt. Er habe „im wesentlichen“ gewusst, was hinter den Kulissen abläuft, so das Fazit der Anklagevertretung.

Am Anfang hatte der Strauß-Sohn offenbar noch Skrupel. So rügte er im April 1995 noch die falschen und irreführenden Angaben in einem Verkaufsprospekt. Bei folgenden Projekten aber habe er die fast identischen unwahren Angaben toleriert, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

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Strauß-Prozess II

Der ganz legale Wabag-Deal

Für den Prozess gegen Max Strauß wegen Verdachts auf Beihilfe zum Betrug sind nur zwei Tage angesetzt.

Von Stephan Handel

Der Sitzungssaal B166 liegt im Justizgebäude an der Nymphenburger Straße in einer Sackgasse, etwas versteckt und abseits der Besucherströme. So mag es Wolf-Stefan Wiegand, Vorsitzender der 6. Strafkammer: Am liebsten geräuschlos verhandelt er dort seine Wirtschaftsstrafsachen. Das wird ihm am Freitag nicht gelingen – an die 80 Medienvertreter haben sich angesagt zum Prozess gegen Max Strauß wegen des Wabag-Skandals. Deshalb muss die Kammer umziehen von Wiegands Justiz-Eremitage in den großen Schwurgerichtssaal mit doppelstöckigem Zuschauerraum, Mikrophonanlage und gallegrünen Deckenelementen.

Lange wird der Richter es dort nicht aushalten müssen – Verteidiger und Staatsanwalt haben miteinander geredet, sind nahe dran an einer Einigung. Alles rechnet damit, den Prozess in zwei Verhandlungstagen abschließen zu können.

Die relativ schnelle Terminierung hatte Erstaunen ausgelöst – allgemein war vermutet worden, zunächst solle der Ausgang des Augsburger Verfahrens abgewartet werden, wo Strauß wegen Verwicklung in die Schreiber-Affäre angeklagt ist. Dann aber „hat der Richter Gas gegeben“, wie Verteidiger Andreas von Mariassy sagt. Strauß ist wegen depressiver Verstimmungen immer noch stationär in der Psychiatrischen Uni-Klinik untergebracht – das mag seine Bereitschaft erhöht haben, den Münchner Prozess durch Kooperation abzukürzen.

Max Strauß war von 1995 an als Anwalt für die Wabag tätig. Seine Tätigkeit beschränkte sich nicht auf die Formulierung von Schriftsätzen und Verträgen: Er trat bei Veranstaltungen auf, er überlegte sich Feinheiten zur Konstruktion des Firmen-Konglomerats, vor allem aber nutzte er seine Kontakte in die Politik.

So soll er, als es um eine Kreditvergabe durch die Landesbank Sachsen ging, in einem Brief an Ingrid Biedenkopf, die Frau des damaligen sächsischen Ministerpräsidenten, um „eine gelegentliche Intervention auf Vorstandsebene“ gebeten haben. Im gleichen Jahr, 1997, lehnte das Bundeslandwirtschaftsministerium den Förderantrag einer Wabag-Tochter über 6,8 Millionen Mark ab. Strauß kannte den Parlamentarischen Staatssekretär, Wolfgang Gröbl (CSU), und versuchte, über ihn eine Änderung der Entscheidung zu erreichen.

Die Anklage beschränkt sich auf drei Fälle der Beihilfe zum Betrug, zwei bis drei weitere Fälle werden zur Beschleunigung des Verfahrens nicht mehr angeklagt. Die Wabag schädigte von 1995 an Tausende Anleger um einen Gesamtbetrag von rund 120 Millionen Euro.Dass bei den Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Bewährungsstrafe herausgekommen ist, mochte gestern noch niemand bestätigen.

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