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Beitrag 26 von 44 Beiträgen.
Seite erstellt am 16.4.24 um 23:30 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 18. Februar 2004, um 18:36 Uhr
Betrifft: bei gleichberechtigten Vertragspartnern

Die Grenze verläuft da, wo beide Vertragsparteien 1. natürliche Personen und 2. mündig sind. Das trifft auf Tiere genauso wenig wie auf Kinder zu. Deshalb kannst du weder die einen noch die anderen heiraten oder andere Verträge mit ihnen abschließen.

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