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Seite erstellt am 28.3.24 um 9:35 Uhr |
Verfasser: SvenB Datum: Dienstag, den 10. Februar 2004, um 9:12 Uhr Betrifft: Es gibt 2 Möglichkeiten
Hallo!
Es scheint so, als ob Du die Kirche noch als Authorität akzeptierst. Sonst würdest Du nicht zu dem Termin gehen.
Wenn Du unbedingt in der Kirche bleiben willst, gibt es einen Weg, der recht gute Chancen auf Erfolg hat:
Du gibst zu, dass Du einen Fehler gemacht hast und sagst dem PP oder dem Gericht, dass Du sofort umkehren willst. Du versprichst Enthaltsamkeit bis zur Hochzeit und drückst Deinen aufrichtigen Wunsch aus in der Kirche zu bleiben. Wenn Deine Gefühle nicht echt sind, wird es u. U. schwierig, aber selbst eine anrührendes Schauspiel kann helfen.
Normalerweise müsstest Du dann eine Bewährungsfrist erhalten unter Umständen mit Auflagen (Gemeinschaftsentzug, nicht bei Deiner Frau übernachten, je nach Vergehen).
Ich halte das Ganze für einen kompletten Unsinn, weil die Kirchenoberen keine Macht von Gott bekommen haben, um über Dich zu urteilen. Es wäre sicher besser, wenn Du den Unsinn ignorierst. Aber ich kann darüber nicht urteilen, wenn es Dir nach dem Ausschluss schlecht geht und Du lieber in der Kirche bleiben willst ist das eben Deine Sache.
Ich wünsch Dir viel Glück!
Sven.