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Beitrag 6 von 13
zum Thema Körperschaften des öffentliches Rechtes
Seite erstellt am 24.4.24 um 5:18 Uhr
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Verfasser: Ulli
Datum: Donnerstag, den 12. Oktober 2000, um 13:17 Uhr
Betrifft: nicht alles Körperschaften

Hallo,
also nicht alles was Du hier aufführst sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Versicherungen: nur BfA                        ( Bundesversicherungsanstallt für Angestellte )und LVA ( Landesversicherungsanstalt für Arbeiter ) Alle anderen sind Kapitalgesellschaften (Privatrecht!) z.B. Allianz AG oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit(auch Privatrecht) z.B. Gothaer oder Genossenschaften(ebenfalls Privatrecht) z.B. Raiffeisenbank. Die würden sich schön bedanken wenn sie Körperschaften wären, vorallem die Aktiengesellschaften.
Universitäten, Rundfunk und Fernsehen(deswegen heißt es ja öffentlich rechtliches Fernsehen) sowie die Sparkassen sind Anstalten, keine Körperschaften. Ist zwar fast das gleiche aber nur fast.
Bei den Krankenkassen ist NUR die AOK eine Körperschaft, die anderen nicht.
Körperschaften sind auch der Bund, die Länder und die Gemeinden.
Alle drei, also Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) haben nur gemeinsam, das sie Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.Definition: Juristische Personen egal ob öffentliches Recht oder Privatrecht, sind rechtlich annerkannte Vereinigungen und Personen oder Vermögensmassen, die mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind.
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und dem Bürger. Es herrscht ein Über- und Unterordnungsverhältnis.Öffentliches Recht ordnet die Interessen der Bürger den Erfordernissen der Gemeinschaft unter.

Privatrecht: regelt das Verhältnis der Bürger untereinander, nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung können REchtsverhältnisse weitgehen frei gestaltet werden.
Das bedeutet, das im Privatrecht die Allianz zwar sagen kann: ich versichere dich nicht, die LVA oder BfA aber dieses REcht nicht hat,da der Staat vorschreibt, das alle die Arbeiten in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Siehst du den Unterschied?
Also paß auf mit Begriffen und wenn Du mehr wissen sillst, kauf dir ein BGB, ein HGB und das GmbH sowie Aktiengesetz, da kann man alles darüber nachlesen.

Ciao Ulli:-)

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